Mittwoch, 13. Mai 2009

Wird auch Gud-Bank-Gesetz in Zukunft vom Kabinett gebilligt?

Bis 190 Milliarden Euro?
Bad-Bank-Gesetz vom Kabinett gebilligt
http://www.n24.de/news/newsitem_5051917.html

Das Bad-Bank-Gesetz kommt. Die Bundesregierung will den Banken damit die Auslagerung von Risikopapieren ermöglichen. Deren Wert wird auf bis zu 190 Milliarden Euro taxiert.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Entsorgung risikoreicher Wertpapiere in sogenannte Bad Banks gebilligt. Finanzminister Peer Steinbrück sagte, das Modell ermögliche den Banken die Bereinigung ihrer Bilanzen und schone zugleich den Steuerzahler. Das Verlustrisiko bleibe auch langfristig bei den Geldinstituten. Nach seinen Angaben sitzen die deutschen Geldhäuser aktuell auf Giftpapieren im Wert von 180 Milliarden bis 190 Milliarden Euro.
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Laut dem Entwurf können Banken bestimmte Giftpapiere, die stetig an Wert verlieren und die Bilanzen belasten, in eigene Zweckgesellschaften auslagern - also in sogenannte Bad Banks. Anschließend haben sie bis zu 20 Jahre Zeit, die Verluste abzustottern. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, so werde "Zeit gekauft", damit die Banken wieder unbelastet ihre Aufgabe erledigen können, hiesigen Unternehmen Kredite zu gewähren. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren, die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben bereits grundsätzlich Zustimmung signalisiert.
"Großes Entgegenkommen" des Bundes

Auch Landesbanken können das Modell nutzen. Zusätzlich sollen für die staatlichen Institute, von denen einige auf Massen von Risikopapieren sitzen, aber im Gesetzgebungsverfahren noch Spezialregelungen eingefügt werden. Der Kanzleramtsminister sagte, dies sei ein "großes Entgegenkommen" des Bundes, für das im Gegenzug die Länder endlich eine Neuordnung der Landesbanken verbindlich zusagen müssten.
Stichwort: "marktgerechte Vergütung"

Neben einigen Landesbanken gelten vor allem die angeschlagene Immobilienbank Hypo Real Estate und die Commerzbank als Interessenten für das Bad-Bank-Modell. Das Gesetz sieht im Einzelnen vor, dass Banken für ihre ausgelagerten Giftpapiere Schuldverschreibungen der Zweckgesellschaften bekommen. Diese Anleihen werden vom staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin garantiert, und zwar gegen eine "marktgerechte Vergütung".

Die Höhe der Anleihe bemisst sich nach dem letzten Buchwert der Schrottpapiere, reduziert um einen Abschlag von zehn Prozent. Parallel bestellt der SoFFin Wirtschaftsprüfer als externe Sachverständige, die den aktuellen Marktwert der Anlagen schätzen, der zumeist nur einen Bruchteil des Buchwerts ausmacht.
Differenzen werden nach und nach zurückgezahlt

In den Folgejahren zahlt die Bank nun dem Bankenfonds SoFFin nach und nach die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert zurück. Reicht das Geld nicht, fließen auch nach Ablauf der Garantie Ausschüttungen der Altaktionäre - also etwa Dividenden - an die SoFFin. Es besteht eine "Nachhaftung", wie es im Entwurf heißt.

Als eine Voraussetzung für die Staatsgarantie nennt das Gesetz ein «tragfähiges Geschäftsmodell sowie grundsätzlich eine im Einzelfall angemessene Kapitalausstattung» der hilfesuchenden Bank. Die Möglichkeit, eine Zweckgesellschaft zu gründen, soll zudem befristet werden, und zwar auf ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Sparkassen loben "wichtigen Beitrag"

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßte die Lösung. "Auf diese Weise kann die Fähigkeit zur Vergabe von Krediten gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung eines funktionierenden Interbankenmarktes geleistet werden", erklärte Präsident Heinrich Haasis.
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Der Finanzexperte der FDP im Bundestag, Hermann Otto Solms, nannte den Kabinettsbeschluss überfällig, um das Vertrauen zwischen den Banken und zu den Banken wiederherzustellen. Es sei aber zu prüfen, ob eine 20 Jahre lange Abschöpfung der Gewinne bei der "Mutterbank" nicht letztlich die Eigenkapitalversorgung zu stark einschränke.

(AP, N24)

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